Anina Kuoni referiert zum Thema Vorgehen bei kritischen Aktivitäten der Mitarbeitenden auf Social Media und im Internet
WEKA HR und Datenschutz, 5. September 2024
Anina Kuoni referiert zum Thema Internet und Social Media als Informationsquellen im Arbeitsrecht
WEKA HR und Datenschutz, 5. September 2024
Wir freuen uns sehr, dass The Legal 500, das weltweit führende Verzeichnis von Anwaltskanzleien, unsere Kanzlei auch in der 2024 Ausgabe weiterhin als Firm To Watch für Streitbeilegung (Prozessführung) in der Schweiz empfiehlt.
In der Rubrik Legal 500 Firms to Watch werden die besten neu gegründeten Kanzleien empfohlen.
Anina Kuoni referiert zum Thema Rechtsgrundlagen und Inhalte zum Arbeitsvertrag sowie zum Zusammenspiel von Vertrag, Reglement und Weisungen: Schulthess Forum Arbeitsrecht Intensiv 2024
Schulthess Forum: Webinar, Dienstag, 12. März 2024 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr (Online-Veranstaltung und On-Demand-Videos)
Wir freuen uns sehr, dass The Legal 500, das weltweit führende Verzeichnis von Anwaltskanzleien, unsere Kanzlei auch in der 2023 Ausgabe weiterhin als Firm To Watch für Streitbeilegung (Prozessführung) in der Schweiz empfiehlt.
In der Rubrik Legal 500 Firms to Watch werden die besten neu gegründeten Kanzleien empfohlen.
We are very pleased that The Legal 500, the world’s leading legal directory, continue to recommend our firm as a Firm To Watch for dispute resolution (litigation) in Switzerland in their 2023 edition.
The Legal 500 Firm to Watch section highlights the best up-and-coming firms.
Wir freuen uns sehr, dass The Legal 500, das weltweit führende Verzeichnis von Anwaltskanzleien, unsere Kanzlei in der 2022 Ausgabe als Firm To Watch für Streitbeilegung (Prozessführung) in der Schweiz empfiehlt.
In der Rubrik Legal 500 Firms to Watch werden die besten neu gegründeten Kanzleien empfohlen:
“BERETTA KUONI is a boutique litigation firm established in late 2020 by Piera Beretta and Anina Kuoni, which focuses on professional negligence, public procurement, employment and inheritance disputes.”
The Legal 500 identifiziert seit 33 Jahren die Anwaltskanzleien, die die besten und innovativsten Dienstleistungen erbringen. Die Empfehlungen von The Legal 500 basieren auf Rückmeldungen von Klientinnen und Klienten, Bewerbungen von Kanzleien und Gesprächen mit führenden Anwältinnen und Anwälten. Die Empfehlungen werden von einem unabhängigen Team erfahrener Redakteurinnen und Redakteure zusammengestellt.
We are very pleased that The Legal 500, the world’s leading legal directory, has identified our firm as a Firm To Watch for dispute resolution (litigation) in Switzerland in their 2022 edition.
The Legal 500 Firm to Watch section highlights the best up-and-coming firms:
“BERETTA KUONI is a boutique litigation firm established in late 2020 by Piera Beretta and Anina Kuoni, which focuses on professional negligence, public procurement, employment and inheritance disputes.”
For 33 years, the Legal 500 rankings have identified the practice area teams who are providing the most cutting edge and innovative advice to corporate counsel. The Legal 500 research is based on feedback from clients, submissions from law firms and interviews with leading private practice lawyers, and a team of researchers who have unrivalled experience in the legal market.
Anina Kuoni referiert zum Thema Schichtarbeit im öffentlichen Personalrecht
Schulthess Forum Öffentliches Personalrecht, Mittwoch, 19. Januar 2022
Ab 1. Juli 2021 treten neue Bestimmungen betreffend einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen in Kraft. Dieser Newsletter gibt einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und Voraussetzungen von bezahlten Abwesenheiten in Folge Betreuung von Angehörigen und Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
Anina Kuoni referiert zum Thema Impf- und Testpflicht am Arbeitsplatz: Rechtsgrundlagen und Umsetzung in der Praxis
Schulthess Forum Impf- und Testpflicht, Mittwoch, 14. April 2021 11:00 Uhr bis 12:45 Uhr (Online-Veranstaltung und und On-Demand-Videos)
Ab 1. Januar 2021 haben Arbeitgebende ihren angestellten Vätern nach der Geburt eines Kinds neu einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu ermöglichen. Dieser Newsletter beleuchtet die Voraussetzungen dieses neuen gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmenden, dessen konkrete Auswirkungen für Arbeitgebende sowie das Verhältnis dieses Anspruchs zu bisherigen «freiwilligen Vaterschaftsleistungen» der Arbeitgebenden.
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